Der Spareckzins (auch: Spareckzinssatz) bezeichnet den durchschnittlichen Zinssatz, den deutsche Kreditinstitute für Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten gewähren. Er wird von der Deutschen Bundesbank als statistischer Durchschnittswert erhoben und regelmäßig in der Zinsstatistik veröffentlicht.
Der Begriff „Spareckzins“ geht auf die Tatsache zurück, dass dieser Zinssatz früher in den Filialen der Sparkassen und Banken – oft buchstäblich in einer Ecke des Schalterraums – ausgehangen wurde. Er galt als der „Standard-Sparzins“ für gewöhnliche Sparbucheinlagen.
Rechtliche Grundlage
Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist sind in § 21 Abs. 4 der Rechnungslegungsverordnung (RechKredV) definiert. Sie stellen die klassische Form der Spareinlage dar, bei der der Sparer sein Guthaben nach einer Kündigungsfrist von drei Monaten zurückfordern kann. Ohne Kündigung sind monatlich bis zu 2.000 Euro verfügbar.
Die folgende Tabelle zeigt die Jahresdurchschnittswerte des Spareckzinses für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Quelle: Deutsche Bundesbank, Zeitreihe SU0510.
Legende: Werte in Gold markieren historische Höchststände. Der grün hinterlegte Wert ist der aktuelle Spareckzins. Alle Angaben in Prozent p.a. (Jahresdurchschnitt). Quelle: Deutsche Bundesbank.
Drei Zinssätze werden häufig verwechselt, obwohl sie unterschiedliche Funktionen im Finanzsystem erfüllen. Die folgende Gegenüberstellung verdeutlicht die Unterschiede:
| Merkmal | Spareckzins | Basiszinssatz | EZB-Leitzins |
|---|---|---|---|
| Definition | Durchschnittszins für Spareinlagen (3 Mon. Kündigungsfrist) | Gesetzlicher Referenzzins nach § 247 BGB | Hauptrefinanzierungssatz der EZB |
| Herausgeber | Deutsche Bundesbank (Statistik) | Deutsche Bundesbank (per Gesetz) | Europäische Zentralbank |
| Aktualisierung | Monatlich (Durchschnitt) | Halbjährlich (01.01. & 01.07.) | Bei EZB-Ratssitzungen |
| Aktueller Wert | 0,68 % (2026) | 2,27 % (01.01.2026) | 2,65 % (März 2026) |
| Verwendung | Verzinsung von Mietkautionen, Sparbüchern | Verzugszinsen, gesetzliche Zinsberechnungen | Steuerung der Geldpolitik im Euroraum |
| Rechtsgrundlage | Statistische Erhebung | § 247 BGB | Art. 127 AEUV |
Der Spareckzins liegt in der Regel deutlich unter dem Basiszinssatz und dem Leitzins, da Banken die Zinsweitergabe an Sparer zeitlich verzögern und nicht vollständig weitergeben. Dieses Phänomen wird als „Zinsanpassungsasymmetrie“ bezeichnet: Zinserhöhungen kommen bei Sparern langsamer an als Zinssenkungen.
Für die Berechnung der Mietkautionsverzinsung nach § 551 Abs. 3 BGB ist der Spareckzins maßgeblich, nicht der Basiszinssatz. Der Vermieter muss die Kaution mindestens zum Spareckzins anlegen.
Die Niedrigzinsphase 2009–2022
Ab 2009 begann der Spareckzins dramatisch zu sinken. Die Finanzkrise 2008/2009 veranlasste die Europäische Zentralbank zu massiven Zinssenkungen, um die Wirtschaft zu stützen. Der EZB-Leitzins sank schrittweise von 4,25 % (Juli 2008) auf historisch niedrige 0,00 % (März 2016).
Die Folgen für Sparer waren gravierend: Der Spareckzins fiel von 1,50 % im Jahr 2008 auf nur noch 0,08 % im Jahr 2021 – ein historisches Allzeittief. In realer Betrachtung (nach Abzug der Inflation) bedeutete dies für Sparer einen dauerhaften Kaufkraftverlust.
Die Zinswende ab 2022
Als Reaktion auf die stark gestiegene Inflation leitete die EZB im Juli 2022 die Zinswende ein. In zehn aufeinanderfolgenden Schritten hob sie den Leitzins bis September 2023 auf 4,50 % an – den höchsten Stand seit Bestehen der Währungsunion.
Der Spareckzins reagierte verzögert, stieg aber von 0,10 % (2022) auf 0,74 % im Jahr 2024. Seit Mitte 2024 senkt die EZB den Leitzins wieder schrittweise, was sich bereits im leicht rückläufigen Spareckzins von 0,69 % (2025) und 0,68 % (2026) widerspiegelt.
Strukturelle Gründe
- Zinsanpassungsasymmetrie: Banken geben Zinserhöhungen an Sparer langsamer weiter als Zinssenkungen.
- Überschüssige Liquidität: Das Bankensystem verfügt über hohe Einlagenreserven, wodurch der Wettbewerb um Spargelder gering ist.
- Regulatorische Kosten: Einlagensicherung und aufsichtsrechtliche Anforderungen verteuern die Verarbeitung von Spareinlagen.
- Demografischer Wandel: Eine alternde Bevölkerung spart mehr, als investiert wird – das strukturelle Überangebot an Ersparnissen drückt die Zinsen.
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