Bundesbank-Daten seit 1967

Spareckzins Tabelle – Historische Zinssätze seit 1967

Vollständige Übersicht aller Spareckzinssätze der Deutschen Bundesbank für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist – von 1967 bis heute.

Aktualisiert: März 2026 Lesezeit: ca. 7 Min. Quelle: Deutsche Bundesbank
Offizielle Bundesbank-Daten 60 Jahre Zinshistorie Keine Gewähr – informativ
Was ist der Spareckzins?

Der Spareckzins (auch: Spareckzinssatz) bezeichnet den durchschnittlichen Zinssatz, den deutsche Kreditinstitute für Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten gewähren. Er wird von der Deutschen Bundesbank als statistischer Durchschnittswert erhoben und regelmäßig in der Zinsstatistik veröffentlicht.

Der Begriff „Spareckzins“ geht auf die Tatsache zurück, dass dieser Zinssatz früher in den Filialen der Sparkassen und Banken – oft buchstäblich in einer Ecke des Schalterraums – ausgehangen wurde. Er galt als der „Standard-Sparzins“ für gewöhnliche Sparbucheinlagen.

Rechtliche Grundlage

Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist sind in § 21 Abs. 4 der Rechnungslegungsverordnung (RechKredV) definiert. Sie stellen die klassische Form der Spareinlage dar, bei der der Sparer sein Guthaben nach einer Kündigungsfrist von drei Monaten zurückfordern kann. Ohne Kündigung sind monatlich bis zu 2.000 Euro verfügbar.

Abgrenzung wichtiger Zinsbegriffe: Der Spareckzins ist weder mit dem Basiszinssatz nach § 247 BGB noch mit dem Leitzins der Europäischen Zentralbank identisch. Während der Basiszinssatz ein gesetzlich definierter Referenzzins ist und der Leitzins den Preis für Zentralbankgeld bestimmt, bildet der Spareckzins den tatsächlich von Banken gezahlten Durchschnittszins für Sparguthaben ab. Der Spareckzins ist insbesondere für die Berechnung der Verzinsung von Mietkautionen relevant (§ 551 Abs. 3 BGB).
Vollständige Spareckzins-Tabelle 1967–2026

Die folgende Tabelle zeigt die Jahresdurchschnittswerte des Spareckzinses für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Quelle: Deutsche Bundesbank, Zeitreihe SU0510.

1967
3,00 %
1968
3,00 %
1969
3,50 %
1970
4,00 %
1971
4,00 %
1972
4,00 %
1973
5,00 %
1974
5,00 %
1975
4,00 %
1976
3,50 %
1977
3,50 %
1978
3,00 %
1979
3,00 %
1980
3,50 %
1981
4,00 %
1982
4,50 %
1983
3,50 %
1984
3,50 %
1985
3,00 %
1986
3,00 %
1987
2,50 %
1988
2,00 %
1989
2,50 %
1990
3,00 %
1991
3,50 %
1992
3,50 %
1993
3,00 %
1994
2,50 %
1995
2,50 %
1996
2,00 %
1997
1,50 %
1998
1,50 %
1999
1,50 %
2000
1,50 %
2001
1,50 %
2002
1,50 %
2003
1,25 %
2004
1,25 %
2005
1,25 %
2006
1,25 %
2007
1,50 %
2008
1,50 %
2009
0,70 %
2010
0,50 %
2011
0,50 %
2012
0,40 %
2013
0,30 %
2014
0,20 %
2015
0,15 %
2016
0,10 %
2017
0,10 %
2018
0,10 %
2019
0,10 %
2020
0,10 %
2021
0,08 %
2022
0,10 %
2023
0,43 %
2024
0,74 %
2025
0,69 %
2026
0,68 %

Legende: Werte in Gold markieren historische Höchststände. Der grün hinterlegte Wert ist der aktuelle Spareckzins. Alle Angaben in Prozent p.a. (Jahresdurchschnitt). Quelle: Deutsche Bundesbank.

Spareckzins vs. Basiszinssatz vs. Leitzins

Drei Zinssätze werden häufig verwechselt, obwohl sie unterschiedliche Funktionen im Finanzsystem erfüllen. Die folgende Gegenüberstellung verdeutlicht die Unterschiede:

Merkmal Spareckzins Basiszinssatz EZB-Leitzins
Definition Durchschnittszins für Spareinlagen (3 Mon. Kündigungsfrist) Gesetzlicher Referenzzins nach § 247 BGB Hauptrefinanzierungssatz der EZB
Herausgeber Deutsche Bundesbank (Statistik) Deutsche Bundesbank (per Gesetz) Europäische Zentralbank
Aktualisierung Monatlich (Durchschnitt) Halbjährlich (01.01. & 01.07.) Bei EZB-Ratssitzungen
Aktueller Wert 0,68 % (2026) 2,27 % (01.01.2026) 2,65 % (März 2026)
Verwendung Verzinsung von Mietkautionen, Sparbüchern Verzugszinsen, gesetzliche Zinsberechnungen Steuerung der Geldpolitik im Euroraum
Rechtsgrundlage Statistische Erhebung § 247 BGB Art. 127 AEUV

Der Spareckzins liegt in der Regel deutlich unter dem Basiszinssatz und dem Leitzins, da Banken die Zinsweitergabe an Sparer zeitlich verzögern und nicht vollständig weitergeben. Dieses Phänomen wird als „Zinsanpassungsasymmetrie“ bezeichnet: Zinserhöhungen kommen bei Sparern langsamer an als Zinssenkungen.

Für die Berechnung der Mietkautionsverzinsung nach § 551 Abs. 3 BGB ist der Spareckzins maßgeblich, nicht der Basiszinssatz. Der Vermieter muss die Kaution mindestens zum Spareckzins anlegen.

Warum ist der Spareckzins so niedrig?

Die Niedrigzinsphase 2009–2022

Ab 2009 begann der Spareckzins dramatisch zu sinken. Die Finanzkrise 2008/2009 veranlasste die Europäische Zentralbank zu massiven Zinssenkungen, um die Wirtschaft zu stützen. Der EZB-Leitzins sank schrittweise von 4,25 % (Juli 2008) auf historisch niedrige 0,00 % (März 2016).

Die Folgen für Sparer waren gravierend: Der Spareckzins fiel von 1,50 % im Jahr 2008 auf nur noch 0,08 % im Jahr 2021 – ein historisches Allzeittief. In realer Betrachtung (nach Abzug der Inflation) bedeutete dies für Sparer einen dauerhaften Kaufkraftverlust.

Die Zinswende ab 2022

Als Reaktion auf die stark gestiegene Inflation leitete die EZB im Juli 2022 die Zinswende ein. In zehn aufeinanderfolgenden Schritten hob sie den Leitzins bis September 2023 auf 4,50 % an – den höchsten Stand seit Bestehen der Währungsunion.

Der Spareckzins reagierte verzögert, stieg aber von 0,10 % (2022) auf 0,74 % im Jahr 2024. Seit Mitte 2024 senkt die EZB den Leitzins wieder schrittweise, was sich bereits im leicht rückläufigen Spareckzins von 0,69 % (2025) und 0,68 % (2026) widerspiegelt.

Strukturelle Gründe

  • Zinsanpassungsasymmetrie: Banken geben Zinserhöhungen an Sparer langsamer weiter als Zinssenkungen.
  • Überschüssige Liquidität: Das Bankensystem verfügt über hohe Einlagenreserven, wodurch der Wettbewerb um Spargelder gering ist.
  • Regulatorische Kosten: Einlagensicherung und aufsichtsrechtliche Anforderungen verteuern die Verarbeitung von Spareinlagen.
  • Demografischer Wandel: Eine alternde Bevölkerung spart mehr, als investiert wird – das strukturelle Überangebot an Ersparnissen drückt die Zinsen.
Infografik: Entwicklung des Spareckzinses von 1967 bis 2026 mit Höchststand 5,00 % (1973/74) und Tiefststand 0,08 % (2021)
Entwicklung des Spareckzinses 1967–2026. Quelle: Deutsche Bundesbank.

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Weiterführende Ratgeber

Häufig gestellte Fragen zum Spareckzins

Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht den Spareckzins in ihrer Zeitreihenstatistik unter der Kennung SU0510. Die Daten sind kostenlos über die Webseite der Bundesbank (bundesbank.de) im Bereich „Statistiken → Geld- und Kapitalmärkte → Zinssätze und Renditen“ abrufbar. Historische Werte finden sich in der Zeitreihe für Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Aktualisierung erfolgt monatlich mit einer Verzögerung von etwa vier Wochen.
Die Zeitreihenkennung S510ATSPAR3 bezeichnet in der Bundesbank-Statistik den durchschnittlichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist bei deutschen Kreditinstituten. Das Kürzel setzt sich zusammen aus: „S510“ für die Statistikkategorie Spareinlagen, „AT“ für den Durchschnittszins (Average Type) und „SPAR3“ für die dreimonatige Kündigungsfrist. Diese Zeitreihe enthält monatliche Durchschnittswerte und wird regelmäßig aktualisiert.
Der Spareckzins bezieht sich auf klassische Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist, während Tagesgeld täglich verfügbar ist. Obwohl Tagesgeld flexibler ist, liegt der Tagesgeldzins bei einigen Direktbanken höher als der Spareckzins – insbesondere bei Neukundenangeboten. Der Spareckzins ist jedoch ein statistischer Durchschnitt über alle deutschen Kreditinstitute, während Tagesgeldangebote von einzelnen Banken individuell festgelegt werden. Zudem ist der Spareckzins durch die dreimonatige Kündigungsfrist träger in der Anpassung.
Die Bundesbank veröffentlicht monatlich aktualisierte Werte. Der Spareckzins ändert sich jedoch nicht zwingend jeden Monat – er reagiert verzögert auf Änderungen des EZB-Leitzinses. In stabilen Zinsphasen kann der Spareckzins über viele Monate oder sogar Jahre konstant bleiben, wie etwa zwischen 2016 und 2021, als er durchgehend bei 0,10 % bzw. 0,08 % lag. In Phasen rascher Leitzinsänderungen (wie 2022–2024) kann sich der Spareckzins hingegen spürbar von Monat zu Monat verändern.