Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit – doch wie und wo sie angelegt wird, ist gesetzlich geregelt. Während das klassische Sparbuch lange Standard war, gibt es heute mehrere Alternativen: vom Mietkautionskonto über Tagesgeld bis hin zur Mietbürgschaft. In diesem Ratgeber erklären wir die gesetzlichen Vorgaben, vergleichen alle Anlageformen und zeigen Schritt für Schritt, wie Sie ein Kautionskonto eröffnen.
Der Vermieter ist nach § 551 Abs. 3 BGB verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen bei einem Kreditinstitut anzulegen. Dies ist das sogenannte Trennungsgebot. Es dient dem Schutz des Mieters: Wird die Kaution nicht getrennt angelegt, ist sie im Insolvenzfall des Vermieters nicht geschützt und fällt in die Insolvenzmasse.
Das Gesetz schreibt drei zentrale Punkte vor:
- Anlage bei einem Kreditinstitut – die Kaution darf nicht in bar aufbewahrt oder auf dem privaten Girokonto des Vermieters geparkt werden.
- Getrennt vom Vermietervermögen – das Konto muss klar als Kautionskonto gekennzeichnet sein (Trennungsgebot).
- Mindestens der Spareckzins – die Verzinsung muss dem üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist entsprechen (aktuell ca. 0,69 % p.a.).
Achtung: Legt der Vermieter die Kaution nicht ordnungsgemäß an, macht er sich schadensersatzpflichtig und der Mieter kann die Zinsen einfordern, die bei korrekter Anlage angefallen wären. Details hierzu finden Sie in unserem Ratgeber Mietkaution nicht angelegt.
Nicht jede Anlageform eignet sich gleich gut. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:
| Kriterium | Sparbuch | Mietkautionskonto | Tagesgeld | Mietbürgschaft | Kautionsversicherung |
|---|---|---|---|---|---|
| Zinsen | 0,01–0,5 % | 0,01–0,75 % | 1,0–3,0 % | keine | keine |
| Sicherheit | Sehr hoch | Sehr hoch | Hoch | Hoch | Mittel |
| Flexibilität | Gering | Mittel | Hoch | Sehr hoch | Hoch |
| Gebühren | Keine | 0–30 €/Jahr | Keine | 3–5 % p.a. | 3–5 % p.a. |
| Aufwand | Gering | Mittel | Mittel | Gering | Gering |
| Empfehlung | Standard | Empfohlen | Sehr gut | Situativ | Situativ |
Fazit: Das Mietkautionskonto oder ein Tagesgeldkonto mit Verpfändung bieten die beste Kombination aus Sicherheit, Zinsen und Handhabung. Das klassische Sparbuch verliert aufgrund der niedrigen Verzinsung zunehmend an Attraktivität. Bürgschaften und Versicherungen eignen sich vor allem, wenn die Kaution nicht in bar aufgebracht werden kann.
Ein Mietkautionskonto lässt sich bei den meisten Banken und Sparkassen in wenigen Schritten eröffnen – teilweise auch komplett online:
- Anbieter vergleichen: Vergleichen Sie die Konditionen verschiedener Banken. Achten Sie auf Kontoführungsgebühren, Zinshöhe und ob eine Onlineröffnung möglich ist. Direktbanken bieten häufig bessere Konditionen als Filialbanken.
- Konto eröffnen: Wählen Sie bei der Kontoeröffnung explizit die Option „Mietkautionskonto“ oder „Kautionssparbuch“. Sie benötigen Ihren Personalausweis und ggf. den Mietvertrag. Bei Online-Banken erfolgt die Legitimation per Video-Ident.
- Kaution einzahlen: Überweisen Sie den vereinbarten Kautionsbetrag auf das neue Konto. Die Kaution darf nach § 551 Abs. 2 BGB in drei gleichen monatlichen Raten gezahlt werden – die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
- Verpfändungserklärung: Falls das Konto auf den Namen des Mieters läuft, muss eine Verpfändungserklärung zugunsten des Vermieters ausgestellt werden. Die Bank stellt hierfür ein Formular bereit.
- Nachweise austauschen: Händigen Sie dem Vermieter die Kontobeschänigung oder das verpfändete Sparbuch aus. Der Vermieter bestätigt den Erhalt schriftlich.
Tipp: Bewahren Sie sämtliche Unterlagen (Kontoeröffnung, Einzahlungsbelege, Verpfändungserklärung) sorgfältig auf – sie werden bei Auszug für die Rückforderung der Kaution benötigt.
Wer die Kaution nicht in bar aufbringen möchte oder kann, hat zwei populäre Alternativen: die Mietbürgschaft (Bankbürgschaft) und die Kautionsversicherung. Beide ermöglichen es, die Liquidität zu schonen – haben aber laufende Kosten.
Mietbürgschaft (Bankbürgschaft)
- So funktioniert’s: Eine Bank oder ein spezialisierter Anbieter bürgt gegenüber dem Vermieter für den Kautionsbetrag. Der Mieter zahlt stattdessen eine jährliche Gebühr.
- Kosten: In der Regel 3–5 % der Kautionssumme pro Jahr (bei 1.500 € = ca. 45–75 €/Jahr).
- Vorteil: Kein Kapital gebunden, sofort verfügbar, schneller Einzug möglich.
- Nachteil: Laufende Kosten ohne Rückerstattung. Bei langen Mietverhältnissen wird es teurer als die Barkaution.
Kautionsversicherung
- So funktioniert’s: Ähnlich wie die Bürgschaft: Ein Versicherungsunternehmen übernimmt die Bürgschaft. Der Mieter zahlt eine jährliche Prämie.
- Kosten: Vergleichbar mit der Bankbürgschaft (3–5 % p.a.), teilweise günstigere Online-Tarife.
- Vorteil: Unkomplizierte Online-Beantragung, keine Bonitätsprüfung bei manchen Anbietern.
- Nachteil: Nicht jeder Vermieter akzeptiert eine Kautionsversicherung. Im Schadensfall wird der Mieter in Regress genommen.
Wann lohnt sich eine Bürgschaft? Vor allem bei kurzfristigen Mietverhältnissen (unter 2–3 Jahren), bei Umzügen mit doppelter Kaution oder wenn die Liquidität aktuell knapp ist. Bei Mietverhältnissen über 5 Jahre hinaus ist die Barkaution auf einem verzinsten Konto meist günstiger.
Eine häufige Streitfrage: Wer muss die Gebühren für das Kautionskonto bezahlen – Mieter oder Vermieter?
Die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist eindeutig: Da der Vermieter nach § 551 Abs. 3 BGB zur Anlage der Kaution verpflichtet ist, muss er auch die damit verbundenen Kosten tragen. Die Kontoführungsgebühren dürfen nicht von der Kaution oder den Zinsen abgezogen werden.
Ausnahme: Wenn der Mieter selbst ein Sparbuch anlegt und an den Vermieter verpfändet, trägt der Mieter in der Regel die Kontoführungsgebühren, da er das Konto auf seinen eigenen Namen eröffnet hat.
Praxistipp: Mietvertragsklauseln, die die Kontogebühren auf den Mieter abwälzen, sind nach § 551 Abs. 4 BGB unwirksam, soweit sie zum Nachteil des Mieters von den gesetzlichen Regelungen abweichen.
Die Zinsunterschiede zwischen verschiedenen Banken können erheblich sein. Während Filialbanken oft nur 0,01 % Zinsen bieten, zahlen einige Direktbanken und Online-Kautionskonten bis zu 0,75 % oder mehr. Bei einer Kaution von 3.000 € über 5 Jahre macht das einen Unterschied von über 100 € an Zinsen. Nutzen Sie unseren Kautionszinsrechner, um den Unterschied für Ihren konkreten Fall zu berechnen.
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Häufige Fragen zur Kautionsanlage
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Mietkaution anlegen, Kontowahl und Kosten.
Nein, der Mieter kann die Anlageform nicht einseitig bestimmen. Nach § 551 Abs. 3 BGB muss die Kaution lediglich bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz angelegt werden. Die konkrete Anlageform liegt im Ermessen des Vermieters. Allerdings können die Parteien im Mietvertrag eine abweichende Anlageform vereinbaren – etwa ein Tagesgeldkonto, wenn es mindestens den Spareckzins bietet.
Im Regelfall eröffnet der Vermieter das Kautionskonto, da er zur Anlage der Kaution verpflichtet ist (§ 551 Abs. 3 BGB). Der Mieter kann aber auch selbst ein Sparbuch auf seinen Namen anlegen und es mit einem Sperrvermerk zugunsten des Vermieters verpfänden. In beiden Fällen muss die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden (Trennungsgebot), damit sie im Insolvenzfall des Vermieters geschützt ist.
Viele Banken bieten Mietkautionskonten kostenlos an, insbesondere wenn man bereits Kunde ist. Einige Banken erheben jedoch Kontoführungsgebühren zwischen 10 und 30 Euro pro Jahr. Diese Gebühren muss nach herrschender Meinung der Vermieter tragen, da er gesetzlich zur Anlage verpflichtet ist. Es lohnt sich, verschiedene Anbieter zu vergleichen – Direktbanken sind häufig günstiger als Filialbanken.
Das hängt von der Betrachtungsweise ab. Bei einer Barkaution zahlt der Mieter einmalig die Summe und erhält sie bei Auszug mit Zinsen zurück – langfristig fallen keine Kosten an. Eine Mietbürgschaft kostet dagegen jährlich zwischen 3 und 5 Prozent der Kautionssumme. Beispiel: Bei 1.500 € Kaution sind das 45 bis 75 € pro Jahr. Bei einem Mietverhältnis von 5 Jahren summiert sich das auf 225 bis 375 € – Geld, das nicht zurückerstattet wird. Die Bürgschaft lohnt sich vor allem, wenn die Liquidität fehlt oder das Kapital anderweitig besser angelegt werden kann.